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Wir sind eine zertifizierte Unternehmung für Weiterbildung.
Ohne HAUSORDNUNG geht es nicht: Bitte betreten Sie die Innenanlage mit sauberen Schuhen. Im Winter wird die Anlage beheizt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Türen hinter sich schliessen. Tore im Aussenbereich sind immer zu schliessen. Dies zur Sicherheit aller Trainierenden und Besucher. Bringen Sie bitte nur versäuberte und saubere Hunde in die Trainingshalle. Ist trotzdem ein Missgeschick entstanden, so bitten wir Sie um korrekte Reinigung. Papier und Putzmittel sind für Sie vor Ort. Das Mitbringen von Getränken und Esswaren bitten wir Sie zu unterlasssen. Unsere Cafeteria steht Ihnen gerne zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass Hunde im Indoorbereich nur mit Erlaubnis Ihres Trainers gestattet sind. Wir wünschen von allen unseren Kunden, dass sie die Hinterlassenschaft ihrer Hunde vorschriftsgemäss entsorgen. Wir biten Ihnen dafür eigens einen Robidog. Bitte benutzen Sie unsere Parkplätze. Das Parkieren auf den Ausweichplätzen an der Strasse ist polizeilich unerlaubt. Beim Spaziergang im Umliegenden Gelände wollen Sie bitte Ihre Hunde an die Leine nehmen. Angrenzend sind Wohnhäuser, Privatgrundstücke und Familien mti Kindern, die sich vor Hunden fürchten. Das Führen von Hunden ohne Leine entlang der Thur ist leider auch nicht mehr erlaubt. Bitte beachten Sie auch dies. Wir danken für Ihre aktive Mithilfe und Ihr Verständnis.
ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN
der Kynologie Schweiz
Für jedes Tier und jeden Halter muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Teilnehmer haften für alle von sich und / oder von Ihrem Tier verursachten Schäden. Die Hundeschule und die Trainer übernehmen keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts- , Spiel- und / oder Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt auch von den Teilnehmern ab, deshalb wird keinerlei Erfolgsgarantie gegeben. Ausbildungsnachweise der Kynologie Schweiz GmbH werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach mindestens 20 besuchten Stunden ausgestellt. Diplom, Ausweis und Plakette erhalten nur Teilnehmer nach erfolgreich bestandenem Hundehalter Brevet nach Augsburger Modell. Gruppenstunden werden Quartalsweise berechnet. Die Unterrichtsgebühr für Gruppenstunden im jeweiligen Quartal ist vor Trainingsbeginn zu entrichten. Die Anzahl der Lektionen pro Quartal werden dem Kunden bei Antritt mitgeteilt. Jeder Kunde hat das Recht der Kynologie Schweiz GmbH vor Quatalsbeginn seine Fehlzeiten mitzuteilen. Diese gemeldeten Fehlzeiten werden nicht berechnet. Ausser bei Lektionen wie Mantrail und Schutzdienst. Hier ist nur eine Buchung des ganzen Quartals möglich. Abgesagte Lektionen werden nicht zurückerstattet und können nicht in einem anderen Kurs nach- oder vorbezogen werden. Härtefälle werden gesondert betrachtet und können gegebenenfalls von der Geschäftsleitung zu Gunsten des Kursteilnehmers entschieden werden. Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Nicht oder verspätet abgesagte Unterrichtsstunden werden verrechnet. Auch bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer werden versäumte Stunden und Fehlzeiten nicht erstattet. Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs ist bis eine Woche vor Beginn des Kurses unter Verrechnung einer Bearbeitungspauschale von CHF 45.-- möglich. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich. Bei Privatstunden vor Ort wird pro gefahrenem Kilometer CHF 1.—berechnet. Es wird keine Anfahrtszeit verrechnet.Abo's oder Quartalsbuchungen sind nicht übertragbar. Die Hundeschule und die Trainer behalten sich vor, etwaige vom Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmitteln abzulehnen. Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten. Die Teilnehmer verpflichten sich nur mit einem gesunden Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen. Es wird Wert darauf gelegt, dass sich die Hunde nicht auf dem Übungsgelände versäubern. Die Hundeschule und die Ausbilder behalten sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Unterricht zu einem anderen Termin nachgeholt. Anspruch auf die Persönlichkeit eines Trainers besteht nicht. Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Gerichtsstand ist Aarau. Offene Forderungen übergeben wir dem Inkassobüro Schatzmann. Andelfingen, den 01.01.2012
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